Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michaela Vahldiek „eat and train“. 

(Stand Juni 2017)

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Hiermit wird zwischen Michaela Vahldiek - im Folgenden Michaela Vahldiek „eat and train“ oder Veranstalter genannt und dem Kunden eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung gilt für alle gebuchten zukünftigen Beratungs- und Betreuungsstunden zu Ernährung, Trainingseinheiten als Fitness- oder Personaltrainer, unabhängig von Ort und Tageszeit, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei sämtlichen von  „eat and train“ Michaela Vahldiek  erbrachten Leistungen handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zum Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Mit Abschluss mindestens einer Beratungs- und/oder Trainingseinheit akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Eine Beratungs-/Trainingseinheit besteht aus 60 Minuten.

 

Übertragbarkeit

Die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.

 

Verschiebung und Ausfall von Terminen

Termine können an Werktagen zwischen 6:30 und 21:00 vereinbart werden. Außerhalb dieser Zeiten können bei gesonderter Einzelabsprache zusätzliche Termine vereinbart werden. Hierbei wird ein Aufpreis verrechnet. Details sind individuell zu vereinbaren.

Zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Termine gelten als verbindlich und werden im gegenseitigem einvernehmen schriftlich oder mündlich vereinbart.

Müssen Termine verschoben oder abgesagt werden so hat dies spätestens am Vortag der Beratungs- und/oder Trainingsstunde bis spätestens 18:00 Uhr telefonisch oder per Email zu erfolgen. 

Bei kurzfristigen Terminabsagen durch den Kunden z.B. am gleichen Tag der vereinbarten Beratungs- oder Trainingsstunde wird die Beratungs- oder Trainingsleistung mit 50% des vereinbarten Honorars verrechnet. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Kunden zu einem Beratungs- oder Trainingstermin. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. 

Bei Nichterscheinen des Kunden wird der volle Betrag für den Termin verrechnet.

Michaela Vahldiek „eat and train“ behält sich eine Gutschrift der ausgefallenen Beratungs- oder Trainingseinheit vor. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 

Im Krankheitsfall wird die Betreuungs- oder Trainingsstunde nach Vereinbarung nachgeholt. Ein Ersatztermin muss spätestens 4 Wochen nach Ende der Krankheit durchgeführt sein. 

Bereits angefallene Unkosten zu einer ausgefallenen Beratungs- oder Trainingsstunde - z.B. Fahrtkosten, Erstellung Ernährungsplan, etc. - die wegen Krankheit des Kunden angefallen sind werden dem Kunden voll verrechnet.

Nichtbeanspruchung der Leistungen 

Werden die Leistungen von Michaela Vahldiek „eat und train“ nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung 

 

Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der letzten vereinbarten Beratungs- und/oder Trainingseinheit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. 

Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich wenn eine dem Vertragsgegenstand verhindernde oder einschränkende Erkrankung des Kunden vorliegt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig sowie auf Basis eines fachärztlichen Attests zu erfolgen. Die Kündigung hat unverzüglich zu erfolgen und gilt nur dann als rechtswirksam wenn sie umgehend nach Kenntnis der zur Kündigung auslösenden Umstände erfolgt. 

 

Honorar und Zahlungsmodalitäten

Termine welche außerhalb der normalen Beratungs- und Trainingszeiten durchgeführt werden bedürfen einer gesonderten individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien.

Ein Probetraining entspricht einer normalen Trainingseinheit von 60 Minuten. Bei Abnahme von mindestens 10 Trainingsstunden a 60 Minuten(10er Paket) wird das Probetraining kostenlos durchgeführt. Ansonsten wird das Probetraining dem Kunden wie eine normale Trainingseinheit von 60 Minuten verrechnet.

Im Umkreis von 10 km des Firmensitzes von Michaela Vahldiek „eat und train“ sind alle Anfahrtskosten zum Termin mit dem Kunden im Honorar enthalten. Ab Kilometer 11 wird eine Pauschale pro Kilometer berechnet welche alle Aufwendungen von Michaela Vahldiek „eat and train“ beinhaltet. Die Kosten für diese Pauschale betragen derzeit 90 Cent pro Kilometer.

Alle Individualvereinbarungen zwischen Michaela Vahldiek „eat and train“ und dem Kunden zu speziellen Trainings- und/oder Betreuungsprogrammen auf Basis von Sonderpreisen, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. 

 

Der Kunde erhält eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar per Überweisung innerhalb 7 Tagen nach deren Erhalt. Der Kunde überweist das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung (Beratungs- und/oder Trainingsstunde oder Paket) auf folgendes Bankkonto:

Postbank Hamburg 

IBAN : DE68 7001 0080 0943 1578 07

BIC : PBNKDEFF

Wünscht der Kunde eine Bezahlung auf Stundenbasis so ist das vereinbarte Honorar direkt nach erbrachter Leistung in bar zu bezahlen oder direkt im Anschluss auf das oben genannte Konto zu überweisen. 

Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

Haftung und Versicherung 

Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Eine Haftung für durch den Trainer verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Dies gilt für Unterrichts- und Trainingsstunden, Trainingspläne, Beratungen sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Michaela Vahldiek „eat and train“. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Michaela Vahldiek  „eat and train“ schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung. 

 

Gesundheitliche Voraussetzungen des Kunden

Mit jedem Kunden von Michaela Vahldiek „eat and train“ der sich für mindestens eine Beratung und/oder eine Trainingseinheit entscheidet wird eine detaillierte Anamnese durchgeführt.  Alle Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß und mit größter Sorgfalt vom Kunden zu beantworten. 

Eine  wiederholte oder regelmäßige Abfrage durch Michaela Vahldiek „eat and train“ zum Gesundheitszustand des Kunden erfolgt nicht. 

Etwaige Änderungen zum im Anamnesebogen dokumentierten Gesundheitszustand des Kunden sind Michaela Vahldiek „eat and train“ umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Hierbei handelt es sich um eine Bringschuld des Kunden.

Mit seiner Einwilligung zu einer Trainingsstunde versichert der Kunde grundsätzlich sportgesund zu sein.

Es ist die Verpflichtung des Kunden sich vor der ersten Trainingseinheit eine ärztliche Genehmigung einzuholen und diese attestieren zu lassen.

Diese Eignung sollte in regelmäßigen Abständen vom Arzt bestätigt werden.

Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen vor, während oder nach einer Trainingseinheit wie zum Beispiel Schmerzen jeglicher Art, Unterkühlung, Überhitzung, Schwindel, Übelkeit, ist Michaela Vahldiek „eat and train“ umgehend zu informieren. 

Zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach dem Training gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung des Kunden.

 

Salvatorische Klausel 

Es kommt BGB §306 zur Anwendung.

 

Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand wird Erlangen vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hemhofen, den 06.06.2017 

 

 

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